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   VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03   

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VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03 (https://dejure.org/2004,18720)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28.05.2004 - VerfGH 188/03 (https://dejure.org/2004,18720)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - VerfGH 188/03 (https://dejure.org/2004,18720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrauensschutz eines Prüflings in die Fehlerfreiheit des Sachverhalts im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung ; Gebotenheit einer Schreibzeitverlängerung auf Grund der Korrektur eines Sachverhaltsfehlers während der Aufsichtsarbeit; Reichweite des das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 967 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1351
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03
    Zwar steht außer Zweifel, daß dieses Grundrecht auch Geltung für das Prüfungsverfahren in der juristischen Staatsprüfung beansprucht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 52, 380 ; 79, 212 ; 84, 34 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03
    Aus der in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltenen verfassungsrechtlichen Verbürgung des rechtlichen Gehörs folgt zunächst, daß ein Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen hat (vgl. Beschluß vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluß vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 ; st. Rspr.).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 6 B 72.93

    Verletzung der Chancengleichheit in einer schriftlichen Prüfung, wenn ein

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03
    Dieser Grundsatz gebietet es, möglichst gleichmäßige äußere Voraussetzungen für alle Prüflinge zu schaffen und damit allen Prüflingen gleiche Erfolgschancen einzuräumen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. März 1994 - BVerwG 6 B 72.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 330).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03
    Zwar steht außer Zweifel, daß dieses Grundrecht auch Geltung für das Prüfungsverfahren in der juristischen Staatsprüfung beansprucht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 52, 380 ; 79, 212 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03
    Zwar steht außer Zweifel, daß dieses Grundrecht auch Geltung für das Prüfungsverfahren in der juristischen Staatsprüfung beansprucht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 52, 380 ; 79, 212 ; 84, 34 ).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 188/03
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
  • VG Würzburg, 19.03.2015 - W 2 K 14.381

    Prüfungsrecht; Zweite Juristische Staatsprüfung; Beurteilungsfehler (verneint);

    Ein Sachverhaltsfehler ist nur dann relevant, wenn er geeignet ist, durch seinen Aussagegehalt einen "Durchschnittsprüfling" in seinen bisherigen Überlegungen zur Lösung des Falles zu irritieren (BerlVerfGH, B.v. 28.5.2004 - VerfGH 188/03 - NVwZ 2004, 1351; VG Berlin, U.v. 4.7.2008 - 15 A 221.05 - juris).
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